Beratung


Beratung - Für wen und warum?

Was können wir anbieten?
Einige Beispiele aus der Praxis
Und wer trägt eigentlich die Kosten?

In den Betrieben wird Rationalisierung immer komplizierter, langwieriger und schwerer durchschaubar. Dies gilt sowohl für die Einführung von EDV-Systemen, für neue Produktionsverfahren, neue Anlagen, für neue Arbeits- und Unternehmensorganisationen als auch für bauliche Maßnahmen in den Betrieben. Die Unternehmen lassen sich deshalb immer stärker von speziellen Beratungsfirmen und von den Systemherstellern beraten.

Unsere Ansprechpartner sind

Betriebsräte
Personalräte
Organisationen
Gewerkschaften

Wollen Betriebs- und Personalräte ihre Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte wirksam zur Geltung bringen, dann brauchen sie eine eigene, von Geschäftsleitung und Herstellern unabhängige Beratung. Arbeitnehmervertreter stehen heute vor der Frage, wie sie frühzeitig in den betrieblichen Planungs- und Entscheidungsprozeß eingreifen können. Dabei stellen sich u. a. folgende Fragen:

Werden Arbeitsplätze gefährdet?
Welche neuen Anforderungen und Belastungen kommen auf die Beschäftigten zu?
Wie kommt man an brauchbare Informationen über ein geplantes EDV-System?
Wie kann der Betriebsrat eigene Ideen und Vorschläge entwickeln und sie gegenüber der Unternehmensleitung präsentieren?
Wie können interessierte Arbeitnehmer an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen beteiligt werden?

Das sind Fragen, die Betriebs- und Personalräte gemeinsam mit dem Sachverständigen ihrer Wahl untersuchen können. Wir können und wollen den Betriebs- und Personalräten ihre Aufgaben zwar nicht abnehmen, aber wir können die Betriebs- und Personalräte wirksam bei diesen Aufgaben unterstützen.


Beratung - Was können wir anbieten?

Wir können u. a. folgende Dienstleistungen anbieten:

Die Unterstützung beim Durcharbeiten von Informationsmaterial
Das Erstellen von Analysen
Die Aufklärung über technische Möglichkeiten im jeweiligen Einzelfall
Das Erstellen einer Stellungnahme/eines Gutachtens zu geplanten Maßnahmen
Die Teilnahme an Betriebsversammlungen
Die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Die Prüfung, ob der Arbeitgeber sich an die Vereinbarungen hält
Die Wahrnehmung von Aufgaben als Sachverständige gemäß § 80,3 Betriebsverfassungsgesetz

Neben der Beratung im Einzelfall stehen wir für Vorträge, Seminare, Betriebs- und Personalräteschulungen sowohl zu EDV-Grund- und Aufbauwissen, wie auch zu speziellen, aktuellen EDV-Themen zur Verfügung. Im Rahmen von Beratungen führen wir auch unternehmensbezogene Seminare für die betrieblichen Funktionsträger durch.

Unser Schulungs-Angebot ist in folgende Aufgabenbereiche gegliedert:

VorträgeArbeitskreise
Diskussionen
Tagungen
Seminare nach § 37,6 BetrVG bzw. nach § 46,6 PersVG für Betriebs- und PersonalräteWorkshop - Personaldatensysteme
EDV-Einführung
Spezielle Themen/Einzelsysteme
Seminare für interessierte ArbeitnehmerEDV-Einführung
EDV-Fortsetzung
Spezielle Themen

Besonders wichtig ist es für uns, nicht über die Köpfe der betroffenen Arbeitnehmer hinweg fertige Standardlösungen anzubieten, sondern im jeweiligen Einzelfall die Handlungsstrategien gemeinsam mit den Betroffenen und der betrieblichen Interessenvertretung zu entwickeln.

Dazu verfügen unsere Referenten und Berater nicht nur über ein gutes theoretisches Wissen, sondern auch über eine langjährige praktische Erfahrung, die zumeist als Projektleiter in einschlägigen EDV-Projekten erworben wurde.


Beratung - Einige Beispiele aus der Praxis

Die Kolleginnen und Kollegen unseres Vereins haben in den vergangenen Jahren u. a. folgende Beratungen durchgeführt:

Einführung von Personalabrechnungs- und Informationssystemen
Einführung von EDV-Branchensystemen
Einführung von Telefoncomputern
Einführung von Betriebsdatenerfassungssystemen
Einführung von Zeiterfassungssystemen
Einführung von Zugangskontrollsystemen
Einführung von CAD-Systemen
Regelung bereits bestehender EDV-Systeme in EDV-Rahmenbetriebsvereinbarungen bzw. in EDV-Vereinbarungen
Bestandsaufnahme bestehender Datenverarbeitungs-Organisation und Ermittlung des Regelungsbedarfs für den Gesamtbetriebsrat
Probleme der Arbeitsgestaltung bei einer technisch-organisatorischen Umstrukturierung

Beratung - Und wer trägt eigentlich die Kosten?

Qualifizierte Beratung erfordert nicht nur gute organisatorische Rahmenbedingungen, sondern auch ständige Weiterbildung für alle unsere Berater und Referenten - und das kostet Geld. Als gemeinnütziger Verein sind wir zwar nicht gewinnorientiert, aber angehalten, kostendeckend zu arbeiten. Daher sind unsere Tagungs- und Stundensätze nur bedingt mit denen von Beratungsfirmen und Herstellern zu vergleichen.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz trägt der Arbeitgeber alle Kosten, die dem Betriebsrat bei der Ausfüllung seiner Interessenvertretungsarbeit entstehen (§ 40 BetrVG). Dazu gehört auch die Beratung durch externe Sachverständige (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Auch im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze ist externe Beratung möglich. Das Recht der Hinzuziehung externer Berater ist den Betriebsräten durch zahlreiche Arbeitsgerichtsurteile bestätigt worden.

Wichtig ist, daß der Betriebsrat entsprechend frühzeitig einen formellen Beschluß zur Bestellung eines eigenen Sachverständigen faßt, die Aufgabe des Sachverständigen beschreibt und den Einsatz des Sachverständigen mit dem Arbeitgeber abklärt.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns über die auf der Infoseite  beschriebene Kontaktadresse.


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